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   BGH, 14.10.2014 - XI ZR 122/12   

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https://dejure.org/2014,32548
BGH, 14.10.2014 - XI ZR 122/12 (https://dejure.org/2014,32548)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2014 - XI ZR 122/12 (https://dejure.org/2014,32548)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2014 - XI ZR 122/12 (https://dejure.org/2014,32548)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1, § 100 Abs. 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision im Zusammenhang mit einer mittelbaren Beteiligung an einem Immobilienfonds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassung der Revision im Zusammenhang mit einer mittelbaren Beteiligung an einem Immobilienfonds

  • rechtsportal.de

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Nichtzulassung der Revision im Zusammenhang mit einer mittelbaren Beteiligung an einem Immobilienfonds

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 204/05

    Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten durch Erledigungserklärung

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - XI ZR 122/12
    Denn bei einseitiger Erledigungserklärung in der Zeitspanne zwischen Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Entscheidung des Revisionsgerichts über dieses Rechtsmittel ist zunächst zu prüfen, ob die Nichtzulassungsbeschwerde zulässig und begründet gewesen wäre (BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 204/05, NJW-RR 2007, 639 Rn. 1 und vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 81/05, WuM 2008, 614 Rn. 3).
  • BGH, 25.06.2008 - VIII ZR 81/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Räumung einer Wohnung

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - XI ZR 122/12
    Denn bei einseitiger Erledigungserklärung in der Zeitspanne zwischen Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Entscheidung des Revisionsgerichts über dieses Rechtsmittel ist zunächst zu prüfen, ob die Nichtzulassungsbeschwerde zulässig und begründet gewesen wäre (BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 204/05, NJW-RR 2007, 639 Rn. 1 und vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 81/05, WuM 2008, 614 Rn. 3).
  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/13

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision i.R.e.

    Denn bei einseitiger Erledigungserklärung in der Zeitspanne zwischen Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Entscheidung des Revisionsgerichts über dieses Rechtsmittel ist zunächst zu prüfen, ob die Nichtzulassungsbeschwerde zulässig und begründet gewesen wäre (BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 204/05, NJW-RR 2007, 639 Rn. 1, vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 81/05, WuM 2008, 614 Rn. 3 und vom 14. Oktober 2014 - XI ZR 122/12, juris Rn. 3).
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